Bahnverband.info  —  Persönliche Mitglieder – EXPERTINNEN und EXPERTEN sowie LERNENDE


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Natürliche Personen (Expertinnen / Experten)

können die „ordentliche Mitgliedschaft“ im BAHNVERBAND beantragen.

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I. PERSÖNLICHE MITGLIEDSCHAFT:

  • FREIBERUFLICH TÄTIGE / SELBSTSÄNDIGE
  • ANGESTELLTE
  • Sonstige / etc.

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II. LERNENDE MITGLIEDER

  • Studierende
  • Promovierende
  • Sonstige / etc. (mit aktuellem Ausbildungsnachweis)“]

 

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Die Mitgliedschaft im BAHNVERBAND e.V. kann online beantragt werden  – das dauert weniger als 5 Minuten.

 

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